Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Catering in der Stadthalle
Unna – Stand 03/2022

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für
die Service -Leistungen die Catering Service Schimion GmbH als Vertragspartner der
Stadthalle Unna.

1.2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden
nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Genehmigung. Diese Übermittlung erfolgt in elektronischer Form, wenn dieser
nicht gegeben ist via Postweg. Der Veranstalter kann die Ablehnung bis zu 5 Wochen
vor dem Wirksamwerden der Änderungen erteilen.

§ 2. Vertragsparteien, -abschluss und -haftung

2.1. Der Catering-Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber der Catering Service Schimion GmbHzustande.

2.2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder
schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an.

§ 3. Warenangebot

3.1. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot der Catering Service Schimion GmbH kann sich saisonal- oder Lieferanten- bedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behalten wir uns vor einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vorzunehmen.

3.2.  Alle Teile des Angebots sind als Vorschlag zu betrachten, gerne gehen wir auf vom
Veranstalter gewünschte Anpassungen ein.

§ 4. Leistungen, Preise, Zahlung

4.1. Die Catering Service Schimion GmbH verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4.2. Der Veranstalter ist zur Zahlung der vereinbarten Preisean die Catering Service Schimion GmbH verpflichtet.

4.3. Die Preise der Catering Service Schimion GmbH sind freibleibend und verstehensich, solang nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.4. Rechnungen sind sofort ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per FAX oder E-MAIL erfolgen. Ein Verzug tritt – ohne weitere in Verzugsetzung – ab dem 7. Tage ab Zugang der Rechnung ein. Die Catering Service Schimion GmbH kann ab diesem Tage Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach den Regelungen von § 288 BGB geltend machen.

4.5. Die Catering Service Schimion GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.

4.6. Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger rechtzeitig bekanntzugeben.

§ 5. Angebote, Optionen und freie Termine

5.1. Angebote der Catering Service Schimion GmbH sind grundsätzlich sieben
Werktage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen
auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen mit dem Ablauf dieser sieben
Werktage.

§ 6. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf

6.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, der Catering Service Schimion GmbH gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.

6.2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen der Catering Service Schimion GmbH immer schriftlich mitzuteilen.

6.3. Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl oder der
Veranstaltungsdauer sind bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn
möglich. Übersteigt die Reduzierung 30% oder die Erhöhung 50% behält
sich die Catering Service Schimion GmbH eine Anpassung der Fixkosten vor.

6.4. Sofern kein Vertragsmodell mit Veranstaltungsdauer und daran gekoppeltem
Mindestumsatz für Essen vereinbart wurde, gilt das Folgende:

a) Der Veranstalter verpflichtet sich, der
Catering Service Schimion GmbH spätestens zehn Werktage vor der Veranstaltung
den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls kann der gewünschte
Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.

b) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten,
so können zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.

§ 7. Rücktritt vom Vertrag

7.1. Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide
Vertragspartner möglich.

7.2. Tritt der Veranstalter nach Auftragszusage ohne wichtigen Grund vom Vertrag
zurück, ist die Catering Service Schimion GmbH berechtigt, Stornogebühren gemäß
der folgenden Staffelung zu erheben, wobei der zeitliche Zugang der
Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist:

a) bis 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei

b) bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß
aktueller Kostenprognose

c) bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller
Kostenprognose

d) danach 75% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

e) Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment
werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.

f) Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge
(wie etwa Künstlern, Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel)
werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt.
Der Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.

g) Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich
erfolgen und wird von der Catering Service Schimion GmbH rückbestätigt.
Grundsätzlich wird beim Rücktritt vom Vertrag eine
Bearbeitungspauschale in Höhe von 75 €.

7.3. Die Catering Service Schimion GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn

a) das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B.
höhere Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des
Vertrages das Ansehen der Catering Service Schimion GmbH in der Öffentlichkeit
gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In diesen Fällen ist der
Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausgeschlossen.

b) wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen.

§ 8. Termine, Lieferung

8.1.Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen
Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei
denn, die Catering Service Schimion GmbH wird an der Erfüllung ihrer
Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen
Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt
nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert wurde.
In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen
zu verlängernder Frist erbracht werden kann,
wird die Catering Service Schimion GmbH von den
Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit die Catering Service
Schimion GmbH die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht
kein Schadensersatzanspruch des Veranstalters.

8.2. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden,
den die Catering Service Schimion GmbH selbst bei großer Sorgfalt nicht
beeinflussen kann.

8.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere
Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten der Catering Service
Schimion GmbH. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen
verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

§ 9. Mängel und Gewährleistung

9.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen der Catering Service
Schimion GmbH unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung
schriftlich und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 24
Stunden nach Ende der Veranstaltung. Andernfalls gilt die Leistung der
Catering Service Schimion GmbH als vom Veranstalter akzeptiert.

9.2. Bei berechtigten Mängeln steht der Catering Service Schimion GmbH das Recht
zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl,
so kann der Veranstalter dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur
eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen

9.3. Die Catering Service Schimion GmbH versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die
auszuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert
werden. Die Catering Service Schimion GmbH haftet nicht nach Ablieferung beim
Veranstalter für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch
beeinträchtigende Lagertemperaturen.

9.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter
durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße
Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt
sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen,
Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware,
insbesondere der Lebensmittel.

§ 10. Haftung durch die Catering Service Schimion GmbH

10.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden der Catering Service
Schimion GmbH folge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder
nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die
Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht
vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer
Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen:
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind,
haftet die Catering Service Schimion GmbH, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur

a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die die Catering Service Schimion GmbH verschwiegen
oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen
oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

10.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Catering
Service Schimion GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter
und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.

10.3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden
aller Art, sofern der Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene
Waren und Speisen nicht an die Catering Service Schimion GmbH zurückgibt,
sondern diese an Dritte verteilt.

10.4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben,
die die Catering Service Schimion GmbH im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet
hat, wird keine Haftung übernommen, sofern die Catering Service
Schimion GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der
Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe
nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der
Ansprüche der Catering Service Schimion GmbH gegenüber dem Fremdbetrieb
verlangen.

10.5. Ebenso wenig haftet die Catering Service Schimion GmbH für Mangelhafte
Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei
selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

10.6. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Catering Service
Schimion GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines
außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

§ 11. Haftung des Veranstalters

11.1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des
Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus
sind der Catering Service Schimion GmbH voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder
Diebstahl des verwendeten Eigentums der Catering Service Schimion GmbH wird
dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Die Catering Service
Schimion GmbH haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von
Verlust, Bruch oder Beschädigung.

11.2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der
Übernahme bis zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen
bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und werden durch die
Catering Service Schimion GmbH gesondert berechnet.

§ 12. Datenschutz

12.1. Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke
verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für
Marketingzwecke der Catering Service Schimion GmbH kann der Veranstalter
widersprechen.

§ 13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten –
ist das Amtsgericht Unna, soweit der Veranstalter eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Unna.

13.3. Es gilt deutsches Recht.

13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.