Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Catering in der Stadthalle Unna – Stand 03/2022
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Service -Leistungen des Cateringservice Schimion als Vertragspartner der Stadthalle Unna.
1.2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Diese Übermittelung erfolgt in elektronischer Form, wenn dieser nicht gegeben ist via Postweg. Der Veranstalter kann die Ablehnung bis zu 5 Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderungen erteilen.
§ 2. Vertragsparteien, -abschluss und -haftung
2.1. Der Catering-Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber dem Cateringservice Schimion zustande.
2.2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an.
§ 3. Warenangebot
3.1. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot m Cateringservice Schimion kann sich saisonal– oder Lieferanten- bedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behalten wir uns vor einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vorzunehmen.
3.2. Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, gerne gehen wir auf vom Veranstalter gewünschte Anpassungen ein.
§ 4. Leistungen, Preise, Zahlung
4.1. Der Cateringservice Schimion verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Veranstalter ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an den Cateringservice Schimion ve/rpflichtet.
4.3. Die Preise des Cateringservice Schimion sind freibleibend und verstehen sich, solang nicht anders angegeben inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.4. Rechnungen sind sofort ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per FAX oder EMAIL erfolgen. Ein Verzug tritt – ohne weitere in Verzugssetzung – ab dem 7. Tage ab Zugang der Rechnung ein. Der Cateringservice Schimion kann ab diesem Tage Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach den Regelungen von § 288 BGB geltend machen.
4.5. Der Cateringservice Schimion ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.
4.6. Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger rechtzeitig bekanntzugeben.
§ 5. Angebote, Optionen und freie Termine
5.1. Angebote des Cateringservice Schimion sind grundsätzlich sieben Werktage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen mit dem Ablauf dieser sieben Werktage.
§ 6. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf
6.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Cateringservice Schimion gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.
6.2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen dem Cateringservice Schimion schriftlich mitzuteilen.
6.3. Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Übersteigt die Reduzierung 30% oder die Erhöhung 50% behält sich der Cateringsservice Schimion eine Anpassung der Fixkosten vor.
6.4. Sofern kein Vertragsmodell mit Veranstaltungsdauer und daran gekoppeltem Mindestumsatz für Essen vereinbart wurde, gilt das Folgende:
a) Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Cateringservice Schimion spätestens zehn Werktage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
b) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so können zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
§ 7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide Vertragspartner möglich.
7.2. Tritt der Veranstalter nach Auftragszusage ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, ist der Cateringservice Schimion berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist:
a) bis 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
b) bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
c) bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
d) danach 75% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
e) Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.
f) Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern, Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.
g) Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird vom Cateringservice Schimion rückbestätigt. Grundsätzlich wird beim Rücktritt vom Vertrag eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 75 €.
7.3. Der Cateringservice Schimion kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen vom Cateringservice Schimion in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In diesen Fällen ist der Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausgeschlossen.
b) wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen.
§ 8. Termine, Lieferung
8.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, der Cateringservice Schimion wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird der Cateringservice Schimion von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit der Cateringservice Schimion die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Veranstalters.
8.2. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die der Cateringservice Schimion selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann.
8.4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten des Cateringservice Schimion. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
§ 9. Mängel und Gewährleistung
9.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen dem Cateringservice Schimion unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung vom Cateringservice Schimion als vom Veranstalter akzeptiert.
9.2. Bei berechtigten Mängeln steht dem Cateringservice Schimion das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Veranstalter dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
9.3. Der Cateringservice Schimion versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. Der Cateringservice Schimion haftet nicht nach Ablieferung beim Veranstalter für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.
9.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
§ 10. Haftung durch den Cateringservice Schimioin
10.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Cateringservice Schimion infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Cateringservice Schimion, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d) bei Mängeln, die der Cateringservice Schimion verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat, e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
10.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Cateringservice Schimion auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an den Cateringservice Schimion zurückgibt sondern diese an Dritte verteilt.
10.4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die der Cateringservice Schimion im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern der Cateringservice Schimion nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche des Cateringservice Schimion gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
10.5. Ebenso wenig haftet der Cateringservice Schimion für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
10.6. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Cateringservice Schimion rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
§ 11. Haftung des Veranstalters
11.1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind dem Cateringservice Schimion voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums vom Cateringservice Schimion wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Der Cateringservice Schimion haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
11.2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und werden durch dem Cateringservice Schimion gesondert berechnet.
§ 12. Datenschutz
12.1. Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke des Cateringservice Schimion kann der Veranstalter widersprechen.
§ 13. Schlussbestimmungen
13.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist das Amtsgericht Unna, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Unna.
13.3. Es gilt deutsches Recht.
13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.